Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 60/058/2008  

 
 
Betreff: Widmung einer Freifläche zur "Freilauffläche für Hunde"
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
10.12.2008 
27. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion DIHS/REP stellt mit Datum vom 03.09.2008, Eingang bei der Verwaltung 12.11.2008, folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Freifläche im Bereich des Ziegelweihers (hinterer Bereich Richtung Marienweg) zu einer Freilauffläche für Hunde umgewidmet werden kann.“

Die Fraktion begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass viele ältere Mitbürger einen Hund zur Aufrechterhaltung des sozialen Kontakts benötigen. Aufgrund ihres Alters seien sie aber nicht mehr in der Lage, mit ihrem Hund in den umliegenden Feldern Gassi zu gehen. Sie könnten diese dann dort frei laufen lassen. In den öffentlichen Grünflächen müssten die Hunde an der Leine geführt werden. Dies widerspräche dem Gebot der artgerechten Tierhaltung. Die Fraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass bereits mehrere Kommunen derartige Freiflächen ausgewiesen hätten.

 

Seitens der Verwaltung wird zu dem Antrag folgende Auffassung vertreten:

Die Fraktion DIHS/REP meint in Ihrem Antrag offensichtlich die Freifläche im Bereich Richtung der Straße „Buscherkamp“. In Richtung Marienweg befindet sich nur die zentrale Freifläche, die auch für andere Veranstaltungen genutzt wird.

Einen öffentlichen als Freilauffläche für Hunde ausgewiesenen Bereich darf die Stadt aus Gleichbehandlungsgründen nicht nur für ältere Mitbürger vorhalten. Diese Fläche würde somit allen Hundebesitzern zur Verfügung stehen, soweit sie nicht einen so genannten Kampfhund mit sich führen.

Des Weiteren weisen die öffentlichen Grünflächen und hierzu gehört auch der mit Landeszuwendungen geförderte Ziegelweiherpark, nicht die Größe auf, in denen ein Freilaufbereich ohne die Verletzung der Interessen der übrigen Nutzer, insbesondere Familien mit Kindern, geschaffen werden kann. Die Stadt müsste somit einen eingezäunten Bereich schaffen, in dem sich die Hunde dann „austoben“ dürften. Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt auch, dass die Freilaufbereiche verstärkt mit Hundekot verschmutzt sind. Den städtischen Mitarbeitern obliegt es dann, diesen Hundekot zu beseitigen.

 

In zentralen innerörtlichen Lagen muss auch der Lärmpegel berücksichtigt werden, den mehrere Hunde zwangsläufig verursachen. Dieses Problem lässt sich ähnlich wie bei Bolzplätzen nicht am Ort lösen.

 

Der soziale Kontakt zu anderen Mitbürgern, so wie dies die Fraktion DIHS/REP in ihrer Begründung befürchtet, dürfte auch bei angeleinten Hunden nicht abbrechen

 

Die Fraktion DIHS/REP hat mehrere ihren Antrag unterstützende Unterschriftenlisten beigefügt. Hieraus ist erkennbar, dass die Unterstützer über das Stadtgebiet hinausgehen. Bei einer derart breit gestreuten Unterstützung macht es Sinn, nach einer privat organisierten Lösung zu suchen. Die ideale Lösung wäre hier, eine private Freifläche, die dann ausschließlich für die angestrebte Personengruppe genutzt werden kann. Die Verwaltung ist für derartige Vorschläge offen und würde sich auch mit Grundstückseigentümern zur Umsetzung der Interessen in Verbindung setzen. Städtische Flächen stehen im Zentrumsbereich für eine dauerhafte Lösung nicht zur Verfügung.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der Fraktion DIHS/REP mit diesen Ausführungen bereits beantwortet. Eine antragskonforme Beschlussfassung würde zu keinem anderen Ergebnis führen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Dem Antrag der Fraktion DIHS/REP „die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Freifläche im Bereich des Ziegelweihers zu einer Freilauffläche für Hunde umgewidmet werden kann“ wird nicht entsprochen. Es stehen nicht genügend Freiflächen zur Verfügung, die ein konfliktfreies Nebeneinander mit den übrigen Nutzern des Ziegelweiherparks ermöglichen.

Sollte sich eine Interessengemeinschaft bilden, die auf privater Basis eine Freilauffläche für Hunde betreiben möchte, wird die Verwaltung beauftragt, diese hierbei zu unterstützen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine