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Vorlage - A 40/153/2008  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz auf Übernahme des Eigenanteils für Lehr- und Lernmittel für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
02.12.2008 
6. Sitzung des Schulausschusses zurückgezogen   
Hauptausschuss
10.12.2008 
27. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 25.08.2008, dass die Stadt Erkelenz den Eigenanteil für Schulbücher und Lehrmittel der Kinder und Eltern, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, auf Antrag  übernehmen sollen. Begründet wird der Antrag damit, dass durch die Übernahme dieser Kosten die Chancengleichheit für alle Kinder, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern ermöglicht werde. Es sei bekannt, dass es für Kinder aus den unteren Einkommensschichten oft schon aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen, da die Kosten dafür von den Eltern nicht getragen werden könnten. Somit sei die Abschaffung von finanziellen Barrieren ein richtiger und wichtiger Schritt.

 

Gemäß § 96 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchuG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. In Ausnahmefällen können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lehrmittel erforderlich ist, diese zum dauernden Gebrauch übereignet werden. Der Durchschnittsbetrag entspricht den durchschnittlichen Aufwendungen für Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Lernmittel. Der Durchschnittsbetrag beträgt derzeit für die Primarstufe 36,00 €, für die Sekundarstufe I 78,00 € und für die Sekundarstufe II 71,00 €.

 

Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Eigenanteil darf ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entfällt gemäß § 96 Abs. 3 SchuG der Eigenanteil.

 

Die Stadt Erkelenz übernimmt im Jahr 2009 bereits Kosten für Lernmittel in Höhe von 321.050 €.

 

Die von der SPD-Fraktion beabsichtigte Entlastung von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II hat der dafür zuständige Bundesgesetzgeber mit der Gewährung von pauschal 100 € jährlich ab dem kommenden Jahr im Blick. Hierdurch soll ausweislich der Veröffentlichungen hierzu sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche, die Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen, sich Stifte, Bücher, Schulranzen und andere Unterrichtsmaterialien kaufen können.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz auf Übernahme des Eigenanteils für Lehr- und Lernmittel für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wird abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine