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Vorlage - A 40/148/2008  

 
 
Betreff: Antrag des Cornelius-Burgh-Gymnasiums der Stadt Erkelenz auf Umwandlung der Schule in ein Gymnasium mit Ganztagsunterricht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
02.12.2008 
6. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
10.12.2008 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

 

Die Schulkonferenz des Cornelius-Burgh-Gymnasiums hat in ihrer Sitzung am 25.08.2008 beschlossen, die Umwandlung der Schule in ein Gymnasium mit Ganztagsunterricht zum Schuljahr 2010/2011 beginnend für die Schüler der Jahrgangsstufe 5 zu beantragen.

 

Grundlage hierfür ist ein Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2008 „Programm gebundene Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen“. Mit diesem Programm werden seitens des Landes die personellen Voraussetzungen für einen Einstieg in ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen geschaffen. Die sogenannte Ganztagsoffensive ermöglicht es, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt zum 01.08.2009 und 01.08.2010 ein Gymnasium und eine Realschule beginnend mit der fünften Klasse zur gebundenen Ganztagsschule umgewandelt werden kann. Die Schulträger hatten die Verpflichtung, der Bezirksregierung bis zum 30.11.2008 die in Frage kommenden Schulen zu benennen. Beschlüsse der politischen Gremien können noch bis zu 15.12.2008 nachgereicht werden.

 

Nach Kenntnis der Verwaltung wird durch den Kreis Heinsberg ein entsprechender Antrag auch für das Kreisgymnasium Heinsberg zum 01.08.2010 gestellt.

 

In den Kreisen, in denen keine zwischen allen Städten und Gemeinden abgestimmte Benennung vorliegt, entscheiden die Bezirksregierungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach vorliegenden Kriterien:

 

1.      Städte und Gemeinde, in denen es in der Sekundarstufe I bisher keine Ganztagsschulen in der jeweiligen Schulform gibt, haben Vorrang.

2.      Die benannten Ganztagsschulen liegen möglichst nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Es ist sicherzustellen, dass in erreichbarer Nähe eine Halbtagsschule vorhanden ist, ggfls. auch in einer Nachbarkommune.

3.      Ein höherer Anteil an Ganztagsangeboten aus dem Programm 13+ in der Sekundarstufe I.

4.      Eine höhere Quote von Plätzen in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

5.      Sozialräumlich benachteiligte Stadt- bzw. Gemeindeteile. Als Indikator kann der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund  dienen.

6.      Die Tragfähigkeit des pädagogischen Konzepts (Förderkonzepte, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Einbindung in örtliche Bildungsnetze).

 

Der Antrag des Cornelius-Burgh-Gymnasiums hat nach Ansicht der Verwaltung Aussicht auf Erfolg. Alle Voraussetzungen sind erfüllt, insbesondere das benachbarte Cusanus-Gymnasium wird weiterhin als Halbtagsschule geführt, so dass auf engstem Raum beide Angebote (Ganztag und Halbtag) für die Schülerinnen und Schüler bereitstehen. Ferner hat das Cornelius-Burgh-Gymnasium ein überzeugendes pädagogisches Konzept zur Umsetzung des Ganztages vorgelegt.

 

Die Einrichtung eines gebundenen Ganztags am Cornelius-Burgh-Gymnasium ist Bestandteil der in den letzten Jahren konsequent vorangetriebenen Neuausrichtung der Erkelenzer Schullandschaft. Alle zehn Grundschulen werden als offene Ganztagsschule geführt, ebenso wie die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Klassen 1-6. Beide in der Stadt Erkelenz vorhandenen Gemeinschaftshauptschulen sind gebundene Ganztagsschulen. Lediglich im Bildungsgang „Realschule“ würde die Stadt Erkelenz noch kein Ganztagsangebot vorhalten.

 

Durch ein entsprechendes Ganztagsangebot am Cornelius-Burgh-Gymnasium ist sichergestellt, dass die mit einem schulischen Ganztagsbetrieb verbundenen Zielsetzungen, nämlich die Möglichkeit zur Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten an Vor- und Nachmittagen, konsequent von Klasse 1-10 verfolgt werden können. Dies gilt auch für den Ausgleich von Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Milieus sowie die Verbesserung von Chancen beim Übergang in den Ausbildungsberuf.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Einrichtung eines gebundenen Ganztagsbetriebes für das Cornelius-Burgh-Gymnasium zum 01.08.2010 für die Sekundarstufe I gemäß § 9 des Schulgesetzes (SchulG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung zu beantragen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine