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Auszug - Erlass einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht - Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW  

 
 
2. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/065/2014 Erlass einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht - Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied Diart teilt mit, dass die Bürgerpartei dem Beschlussentwurf zustimmen werde. Die Stellungnahme in der Sitzungsvorlage sei ausführlich und richtig. In dieser Angelegenheit setze man auf Freiwilligkeit und Aufklärung.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe erklärt, dass die FDP-Fraktion zustimme. Man sehe aber auch die Problematik der unkontrollierten Fortpflanzung. Die FDP-Fraktion befürworte deshalb das Euskirchener Modell, welches an die Verantwortung der Haustierbesitzer appelliere. Er beantrage, den Beschlussentwurf dahingehend zu erweitern, dass ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden sowie dem Landrat zur Umsetzung des Euskirchener Modells erfolge.

 

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht bereits in der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister thematisiert worden sei. In Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg suche man im Rahmen personeller und organisatorischer Möglichkeiten nach Lösungen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass sich einige Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung befinden würden und dadurch nicht einheitlich verfahren werden könne. Man kooperiere mit den ortsansässigen Tierschutzvereinen.

 

Der Antrag wird von Fraktionsvorsitzenden Krahe zurückgezogen.


Beschluss:

„1.Der Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich des Erlasses einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen wird zurückgewiesen.

 

 2. Die Antragsteller sind entsprechend zu informieren.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig