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Auszug - Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen jahrgangsweisen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen  

 
 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 2.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 40/257/2013 Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen jahrgangsweisen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Kehren erklärt, dass kein Konzept für die gesamte Schullandschaft der Stadt Erkelenz vorliege und spricht § 80 Schulgesetz, hier: Schulentwicklungsplanung an. Gemeinden seien u. a. verpflichtet, soweit sie Schulträgeraufgaben erfüllten, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich, eine mit den benachbarten Schulträgern abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

 

Ratsherr Stommel unterstützt die Aussage von Ratsherrn Kehren und teilt mit, dass er nicht zustimmen werde. Die Angaben des Förderschwerpunktes sowie die Angaben zu den notwendigen Verfahren in der Beschlussempfehlung fehlten. Die Angelegenheit sei nicht ausgereift.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass die Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Bildung der Schwerpunktschule zwischenzeitlich erteilt habe. Eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sei erfolgt. Die entsprechenden Elterninformationen an beiden Schulen stünden noch aus. Als Schulträger sei man verantwortungsvoll mit der vorhandenen Situation umgegangen.

 

Ratsherr Spalink erklärt, dass die Stadt Erkelenz als Schulträgerin den Schulentwicklungsplan fortschreiben solle.

 

Ratsherr Stommel teilt mit, dass durch die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgrößenverordnung) grundsätzlich die Fortführung einer Förderschule von einer Mindestzahl der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler abhängig gemacht werde. Allerdings würden in der Verordnung keine zusätzlichen Vorgaben gemacht,  so dass die Angelegenheit zur Konsensfindung verschoben werden könne.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen zitiert aus der Sitzungsvorlage zur 5. Sitzung des Schulausschusses am 12.09.2013 und stellt heraus, dass alle vier Förderschwerpunkte berücksichtigt würden.

 

Bürgermeister Jansen erklärt, dass nach Abstimmung mit den Schulleitungen der Gemeinschaftshauptschule und der Pestalozzischule akzeptable Lösungen auf der Grundlage des entwickelten Konzeptes für alle Beteiligten gegeben seien.

 

2. stv. Bürgermeisterin Honold-Ziegahn merkt an, dass eine Schwerpunktschule Schülerinnen und Schüler mit allen Begabungen und Fähigkeiten fördern müsse. Diese neue Schulform sei den Eltern schwerlich zu vermitteln.

 

Fraktionsvorsitzender  Frings stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, und zwar Tagesordnungspunkt A 2.1 „Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen jahrgangsweisen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen“ von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass die Angelegenheit wegen der Mindestgrößenverordnung verschoben werden könne. Allerdings befänden sich die Schulen bereits im Umstellungsprozess.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Tüffers bittet – wegen Beratungsbedarfes – um eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Bürgermeister Jansen fragt den Rat, ob Einwände gegen eine Sitzungsunterbrechung erhoben würden. Es ergeben sich aus dem Rat keine Einwände.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung von ca. 5 Minuten erklärt Fraktionsvorsitzender Merkens, dass Arbeitskreise mit Beteiligten aus verschiedenen Bereichen zur Entscheidungsfindung gebildet worden seien und sich die Schulen schon in der Vorbereitung zur Umsetzung des Konzeptes befänden. In den Fachausschüssen hätten ausführliche Beratungen zu der nun vorliegenden Beschlussempfehlung stattgefunden. Er fordere heute eine Entscheidung des Rates.

 

Bürgermeister Jansen lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung des Fraktionsvorsitzenden Frings, Tagesordnungspunkt A 2.1 „Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen jahrgangsweisen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen“ von der Tagesordnung abzusetzen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:              16 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.


Beschluss:

„1.              Die Pestalozzischule Erkelenz, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz, ist ab dem 01.08.2014 jahrgangsweise abzubauen.

2.              Die Gemeinschaftshauptschule im Ganztag der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird ab 01.08.2014 als Schwerpunktschule geführt.

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahren durchzuführen.

 

Sollten sich wesentliche Änderungen der Grundlagen, die zu diesem Beschluss geführt haben, ergeben, ist der Schulausschuss vor der Ratssitzung am 26.02.2014 erneut zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen