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Vorlage - A 40/257/2013  

 
 
Betreff: Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen jahrgangsweisen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
04.12.2013 
6. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 
29. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.02.2014 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu TOP A 2.1 Umwandlung  

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat nach den entsprechenden Vorberatungen im Schulausschuss und im Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2013 das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, begrüßt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept weiter zu verfolgen.

 

Zwischenzeitlich wurde das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das die Grundlage für die Möglichkeit der Schaffung einer Schwerpunktschule bildet, vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Durch die hierzu ergangene Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) wird die Fortführung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ von einer Mindestanzahl  der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler von 144 abhängig gemacht. Dies bedeutet letztendlich, dass die Pestalozzischule zukünftig nicht mehr fortgeführt werden kann.

 

Dies war allerdings auch die Ausgangslage beim o. a. von der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen der Gemeinschaftshauptschule und der Pestalozzischule  entwickelten Konzeptes zur Bildung einer Schwerpunktschule.

 

Eine offizielle Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zum Konzept liegt bis zum Tage der Erstellung der Beschlussvorlage nicht vor, jedoch war im Vorfeld zu erfahren, dass die Bezirksregierung voraussichtlich der Bildung der Schwerpunktschule zustimmen wird.

Allerdings kann die Pestalozzischule wohl nicht zum 01.08.2014 komplett aufgelöst werden, sondern die Bezirksregierung wird ggfls. lediglich einem jahrgangsweisen Abbau der Förderschule zustimmen.

 

Die MindestgrößenVO zeigt jedoch die Möglichkeit auf, dass, wenn eine Förderschule jahrgangsweise abgebaut wird, der Schulträger Klassen dieser Schule an eine allgemeine Schule verlagern und dort auslaufend fortführen kann, was im vorliegenden Falle inhaltlich zumindest teilweise dem vorgelegten Konzept entsprechen würde.

 

Das vom Kreis Heinsberg in Auftrag gegebene Gutachten zur Entwicklung der Landschaft der Förderschulen im Kreis Heinsberg (Schulentwicklungsplanung Förderschulen) wurde von der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, zwischenzeitlich vorgelegt.

 

Hier werden wohl verschiedene Szenarien entwickelt und entsprechende Lösungsalternativen vorgestellt, die jedoch in ihrer Gesamtheit die Erkelenzer Interessen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen weitgehend unberücksichtigt lassen.

 

Es wird jedoch hierzu Anfang kommenden Jahres beim Kreis Heinsberg ein Erörterungsgespräch stattfinden, zu dem neben den Bürgermeistern, den Schuldezernenten, den Vorsitzenden der Schulausschüsse auch die Leiter der Förderschulen, Vertreter der oberen und unteren Schulaufsicht und Vertreter der einzelnen Schulformen im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes eingeladen sein werden.

 

Vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat der Stadt Erkelenz sollten die Ergebnisse dieser Gesprächsrunde abgewartet und eventuell in die Entscheidung des Rates der Stadt Erkelenz  mit einfließen. 

Dennoch sollten die vorbereitenden Beschlüsse zur jahrgangsweisen Auflösung der Pestalozzischule und der Bildung einer Schwerpunktschule an der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz zum 01.08.2014 zeitnah gefasst werden, damit die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung eingeleitet werden können.

 

Die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz hat mit Schreiben vom 17.11.2013 bereits mitgeteilt, dass sie die Stadt Erkelenz bittet, einen Antrag an die obere Schulaufsichtsbehörde zu stellen, um Schwerpunktschule zu werden.

 

Eine Stellungnahme der Schulkonferenz der Pestalozzischule und die entsprechenden Elterninformationen an beiden Schulen stehen noch aus.

 

Ferner ist die Bildung der Schwerpunktschule bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, da bisher lediglich eine Stellungnahme erbeten wurde.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bereits jetzt einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Rates vorzubereiten, der ggfls. nach dem Erörterungsgespräch beim Kreis Heinsberg abgewandelt werden kann, wenn sich gravierende Änderungen ergeben sollten.


Ergänzter Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

(Ergänzung fett und kursiv):

 

„1.              Die Pestalozzischule Erkelenz, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz, ist ab dem 01.08.2014 jahrgangsweise abzubauen.

2.              Die Gemeinschaftshauptschule im Ganztag der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird ab 01.08.2014 als Schwerpunktschule geführt.

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahren durchzuführen.

 

Sollten sich wesentliche Änderungen der Grundlagen, die zu diesem Beschluss geführt haben, ergeben, ist der Schulausschuss vor der Ratssitzung am 26.02.2014 erneut zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP A 2.1 Umwandlung (561 KB)