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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2012, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
Der Gesamtjahresfehlbetrag von 2.171.006,68 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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