Bürgerinformationssystem
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW zusammengefasst, dass
2) Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3) Der Jahresfehlbetrag von 3.110.459,80 € wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.
4) Die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von 7.822.725,81 € werden gemäß den Vorschriften des 1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes der Allgemeinen Rücklage entnommen und der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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