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Auszug - Anlage eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 40/250/2013 Anlage eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

a)     „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

b)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

c)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

d)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

e)     Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

f)       Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

g)     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung