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Vorsitzender Clemens erläutert, dass gem. § 58 (7) GO NW über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Aus diesem Grunde sei ein Schriftführer für die Niederschriften der Sitzungen des Partnerschaftskomitees zu bestellen. Die Verwaltung schlage vor, StAR Görtz zum Schriftführer und StI z. A. Wirtz zu dessen Vertreter zu bestellen. Beschluss: (einstimmig – in eigener Zuständigkeit) „Als Schriftführer für die Erstellung der Niederschriften des Partnerschaftskomitees wird StAR Görtz und zu dessen Vertreter StI z. A. Wirtz bestellt.“ |
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