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Tatbestand: Gemäß § 58 Absatz 7 GO NW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Aus diesem Grunde ist ein Schriftführer für die Niederschriften der Sitzungen des Partnerschaftskomitees zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, StAR Görtz zum Schriftführer zu bestellen und zu dessen Vertreter StI z. A. Wirtz. Beschlussentwurf: „Als Schriftführer für die Erstellung der Niederschriften des Partnerschaftskomitees wird StAR Görtz und zu dessen Vertreter StI z. A. Wirtz bestellt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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