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Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass mit dem Beschluss des Handlungskonzeptes Wohnen die Inhalte in der Bauleitplanung anzuwenden und zu beachten sind und das Konzept als Leitlinie gilt.
Nach Diskussion wird festgestellt, dass die Stadt Erkelenz mit dem Beschluss die Rahmenbedingungen zur Umsetzung schafft.
Bürgermeister Peter Jansen erklärt, dass im Handlungskonzept Wohnen festgestellt wurde, dass zukünftig weitere Wohnungen mit Mietpreisbindung in Erkelenz wichtig und erforderlich sind. In Erkelenz gibt es aber keine Wohnungsbaugesellschaft, die diese realisieren könnte. Deshalb ist es wichtig, dass mit dem Beschluss des Handlungskonzeptes Wohnen Fördergelder beantragt werden können, die einem potenziellen Investor den Anreiz bieten können, öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen.
Ausschussmitglied Kehren beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, ein „Umsetzungskonzept“ dem Handlungskonzept Wohnen folgen zu lassen. Über den Antrag beschließen die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Der Antrag wird abgelehnt (2 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).
Ausschussmitglied Kehren beantragt, einen jährlichen Bericht zum Handlungskonzept Wohnen seitens der Verwaltung. Diesem Antrag stimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig zu. Beschluss: „Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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