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Vorlage - A 61/260/2013  

 
 
Betreff: Handlungskonzept Wohnen Erkelenz
hier: Beschlussfassung über das Handlungskonzept Wohnen Erkelenz und Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
23.04.2013 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.05.2011 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Verwaltung mit der Erstellung eines Handlungskonzeptes Wohnen für die Stadt Erkelenz, mit der Bearbeitung sollte ein externer Gutachter beauftragt werden.

 

Das Handlungskonzept Wohnen wurde unter Beteiligung von in der Wohnungswirtschaft tätigen Akteuren und Institutionen zwischenzeitlich erarbeitet.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.12.2012 wurden die wesentlichen Erarbeitungsergebnisse des Handlungskonzeptes Wohnen durch das beauftragte Gutachterbüro InWIS –Forschung und Beratung GmbH, Bochum vorgestellt. In der Sitzung wurde die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt. Der Abschlussbericht und die Abschlusspräsentation wurden in gedruckter Form als auch digital zur Beratung mit der Niederschrift der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Das Handlungskonzept Wohnen Erkelenz soll nunmehr in der Sitzung beschlossen werden.

Ergebnisse aus dem Handlungskonzept Wohnen sollen u. a. in informellen Stadtentwicklungsplanungen, in der Bauleitplanung und in der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung finden.

 

Im Handlungskonzept wird darauf hingewiesen, dass für eine effiziente Nutzung der Erkenntnisse aus dem Handlungskonzept eine Fortführung in einem auf die lokale Situation abgestimmten Prozess sinnvoll ist. Hierzu zählt das regelmäßige „Berichtswesen“, mit jährlichen Analysen in Form von „Steckbriefen“ auch für verschiedene räumliche Ebenen sowie unterschiedliche Zeitdimensionen und einem „Wohnungsmarktbericht“ im Abstand von ca. 5 Jahren. Dem regelmäßigen Berichtswesen sollten demografische Kennziffern, soziale und ökonomische Kennziffern und Wohnungsmarktkennziffern unterliegen. Bestandteil dieses Prozesses sollte ein intensiver Kommunikationsfluss mit Marktakteuren sein, ebenso die Einbindung der privaten Eigentümer als zentrale Akteure in dem Prozess.

 

Es ist beabsichtigt, sowohl den Kurzbericht „Ergebnisse Handlungskonzept Wohnen“ als auch den umfangreichen „Abschlussbericht Handlungskonzept Wohnen“  der Öffentlichkeit in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

„Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine