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Auszug - Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 14 Ladenschlussgesetz für die Zulassung verkaufsoffener Sonntage am 25.09.2005 und 06.11.2005 für die Kernstadt sowie Aufhebung der Ordnungsehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntages am 11.09.2005 anlässlich der Burgkirmes  

 
 
3. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 30/015/2005 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 14 Ladenschlussgesetz für die Zulassung verkaufsoffener Sonntage am 25.09.2005 und 06.11.2005 für die Kernstadt sowie Aufhebung der Ordnungsehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntages am 11.09.2005 anlässlich der Burgkirmes
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzender Kehren bittet, zukünftig entsprechende verkaufsoffene Termine mit den Terminen der Nachbarstädte abzusti

Fraktionsvorsitzender Kehren bittet, zukünftig entsprechende verkaufsoffene Termine mit den Terminen der Nachbarstädte abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steingießer trägt vor, dass es in Erkelenz eine Presseveröffentlichung gebe, die intensiv vorhandene und nicht vorhandene Probleme im City-Bereich publiziere. Andererseits sei festzustellen, dass viele Leute, die Erkelenz besuchen würden, voll des Lobes seien. Er wünsche sich, dass nicht ständig negative Betrachtungsweisen in den Vordergrund gestellt würden. Fragen des Stadtmarketings sollten künftig verstärkt angepackt werden. Vor diesem Hintergrund sehe man die verkaufsoffenen Sonntage positiv und werde deshalb auch der Vorlage zustimmen.

 

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat)

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat)

Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erkelenz im Bereich der Kernstadt

am 25.09.2005 aus Anlass der Durchführung eines „Kulinarischen Treffs“ in der Fußgängerzone im Bereich untere Kölner Straße/Markt/Aachener Straße zeitgleich mit der Erkelenzer Automobilausstellung auf dem Burgparkplatz und

am 06.11.2005 anläßlich der Durchführung eines „Friesenmarktes“ (oder ähnliches)

unter gleichzeitiger Einschränkung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 dahingehend, dass der verkaufsoffene Sonntag am 11.09.2005 anläßlich der Erkelenzer Burgkirmes entfällt, 

wird hiermit erlassen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig