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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Pütz erklärt, dass Mitteilungen seinerseits nicht vorliegen und gibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Dr

Ausschussvorsitzender Pütz erklärt, dass Mitteilungen seinerseits nicht vorliegen und gibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Dr. Gotzen ab.

 

Bevor er zu den Tagesordnungspunkten übergeht, nimmt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen zunächst noch einmal kurz Bezug auf die der Sitzung vorangegangene Besichtigung des Asylantenwohnheims und gibt für die Ausschussteilnehmer, die nicht vor Ort waren, ein paar zusammenfassende Informationen.

 

1.1              Informationen über die 2. Stufe der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt sinngemäß folgenden Tatbestand vor:

 

A.              1. Stufe der Lärmkartierung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales vom 01.12.2008 hat die Verwaltung über die 1. Stufe der Lärmkartierung berichtet, in der Lärmkarten unter Betrachtung von Hauptverkehrsstraßen (Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr erstellt worden waren. Diese 1. Stufe der Lärmkartierung wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) im Jahre 2007/2008 durchgeführt.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hatte seinerseits eine Kartierung unter Betrachtung der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr vorgenommen.

 

Für das Stadtgebiet Erkelenz konnte festgestellt werden, dass die Lärmkarte keine relevanten Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch die betrachteten Lärmquellen aufwies, die das Aufstellen eines Lärmaktionsplanes hätte erfordern können.

 

B.              2. Stufe der Lärmkartierung

 

Im Rahmen der für die Zeit 2011/2012 vorgegebenen 2. Stufe zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das LANUV eine weitere Kartierung durchgeführt.

 

Die Kartierungsergebnisse sollen den Kommunen Aufschluss darüber geben, für welche Bereiche Lärmprobleme durch Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Bundes- oder Landstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen anzunehmen sind.

 

Die gesetzlich eigentlich zeitgleich mit der Straßenkartierung vorgeschriebene 2. Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken durch das Eisenbahn-Bundesamt liegt noch nicht vor.

 

Nach derzeitigem Stand bzw. aufgrund des Runderlasses des Umweltministeriums vom 07.02.2008 liegen Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung für den gesamten Tag (LDEN) von 70 dB(A) oder eine Lärmbelastung für die Nacht (LNight) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

 

Der Lärmkartierung zufolge sind von diesen Werten 36 Einwohner tagsüber bzw. 70 Einwohner nachts im gesamten Stadtgebiet Erkelenz betroffen.

Konkrete Angaben, wo diese Belastungen im Einzelnen auftreten und wie viele Personen dort jeweils betroffen sind, können noch nicht gemacht werden. Hierzu bedürfte es einer zeitlich aufwendigen Auswertung der Kartierung.

 

Die Lärmkartierung mit seinen Ergebnissen ist im Umgebungslärmportal des Umweltministeriums unter www.umgebungslaerm.nrw.de für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

C.              Lärmaktionsplanung

Mit dem Ziel der Verringerung einer festgestellten Gesamtlärmbelastung in einem betrachteten Gebiet sollen Kommunen Lärmaktionsplanung betreiben. Ein Lärmaktionsplan ist jedoch grundsätzlich (nur) bei komplexen Lärmsituationen aufzustellen.

 

Die Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen, sowie die Entscheidung über deren Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf liegen dabei im Ermessen der Kommune.

In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Als Kriterien für die Prioritätensetzung kommen z. B. in Frage:

 

- Ausmaß der Pegelüberschreitung,

- Schutzbedürftigkeit und Anzahl der betroffenen Personen,

- Gesamtlärmbelastung,

- technischer, zeitlicher und finanzieller Aufwand.

 

In Betracht kommen Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes (lärmmindernde Maßnahmen an der Lärmquelle), Maßnahmen zur Verringerung der Schall-übertragung (z. B. Schallschutzwände, lärmarmer Asphalt), Maßnahmen der Verkehrsregelung und -beschränkung (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Lärmminderung), Maßnahmen der Verkehrsplanung (z. B. Bau einer Umgehungsstraße) und/oder auch passiver Lärmschutz, wie z. B. Schallschutz an Fenstern (Lärmschutzfenster), Türen, Wänden, Fassaden oder Dächern.

 

Theorie und Praxis oder Planung und Realisierung liegen bei der Lärmaktionsplanung allerdings überwiegend weit auseinander.

Soweit nämlich die Kommune nicht selbst Baulastträger einer (Straßen-) Anlage ist, von der die Geräuschbelastung ausgeht, liegt letztendlich die Entscheidung, ob und wann die jeweilige Lärmminderungsmaßnahme realisiert wird, nicht in ihrer Hand.

Unter Verweis auf Handlungseinschränkung aufgrund Vorgaben anderer Rechtsvorschriften und auf beschränkt zur Verfügung stehende finanzielle Mittel sowie daraus resultierenden Prioritätslisten kommt es selten zu einer Realisierung der von der Kommune aufgestellten Aktionsplanung durch die Baulastträger.

 

Die Kommune nimmt im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien sozusagen lediglich die Position des Mittlers zwischen den Schutzbedürftigen und dem jeweiligen Baulastträger ein.

 

Die Einforderung von Lärmminderungsmaßnahmen bei den Baulastträgern durch schutzbedürftige Einzelpersonen oder Personengruppen außerhalb bzw. an Stelle der Lärmaktionsplanung der Kommune kann erfolgreicher sein, weil den Antragstellern bei Ablehnung gegebenenfalls der Rechtsweg offen bleibt, der der Kommune im Rahmen der Aktionsplanung verwehrt ist.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

1.2              Zwischenbericht zur Testaktion „Hundekotbeutelspenderstation

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt sinngemäß folgenden Tatbestand vor:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat die Verwaltung nach Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 30.11.2012 und Beschluss des Hauptausschusses vom 07.12.2011 Ende März testweise einen Hundekottütenspender im Bereich des Grünzuges Süd (Standort: Zugang zum Grünzug Süd in Verlängerung der Straße Am Schneller) aufgestellt.

 

Die Kosten für die Anschaffung des Spenders beliefen sich auf 104,72 Euro. Zur Bestückung wurden bisher folgende Hundekottütenstückzahlen (in der Farbe Rot) bestellt:

 

23.03.2012

2.500 Stck

23.04.2012

5.000 Stck

21.08.2012

5.000 Stck

30.10.2012

5.000 Stck

Gesamt

17.500 Stck

 

Die Kosten hierfür betrugen 337,36 Euro.

 

Laut Angaben des für die Entleerung der Abfallbehälter in öffentlichen Anlagen zuständigen Mitarbeiters des Baubetriebshofes, der auch die Spenderstation bestückt, seien die benutzten auffälligen roten Kotbeutel nicht nur in den Abfallbehältern im näheren Umfeld der Station, sondern auch in weiter entlegenen Behältern der Grünzüge und Anlagen um und in Erkelenz-Mitte wiederzufinden.

 

Ob die entsorgte Stückzahl der der entnommenen Tüten annähernd entspricht, konnte nicht mit Bestimmtheit bestätigt werden.

Erkenntnisse darüber, dass die Verschmutzung der Anlagen mit Hundekot durch die Spenderstation merklich zurückgegangen ist, gibt es noch nicht.

 

Einzelne an die Verwaltung herangetragene Anfragen zeigen, dass die Testaktion Erwartungen hinsichtlich zusätzlicher Spenderstationen an anderen               Standorten geweckt hat.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

1.3              Ausschreibungen „Annahme Bioabfall“ und „Annahme Altholz“

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt sinngemäß folgenden Tatbestand vor:

 

Wegen Vertragsablaufs hat die Stadt Erkelenz folgende Abfallentsorgungsdienstleistungen im Oktober ausgeschrieben:

 

-              Annahme und Verwertung von organischen Abfällen, die in der Stadt Erkelenz im Jahr 2013 über Biotonnen gesammelt werden,

 

-              Annahme und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III der Altholzverordnung, das in der Stadt Erkelenz im Jahr 2013 im Rahmen der Sperrgutabfuhr separat gesammelt wird.

 

Die Ausschreibung „Annahme Bioabfall“ wurde wie in den vergangenen Jahren aufgrund der Vorgaben des Kreises beschränkt durchgeführt. Nach Auswertung der Angebote ist die Firma Schönmackers günstigster Anbieter.

Der Auftrag soll nach Entscheidung über den Zuschlag in der nächsten Haupt-ausschusssitzung innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist (14.12.2012) erteilt               werden.

 

Aufgrund der Vorjahresergebnisse hat die Verwaltung entschieden, den Auftrag über die Leistungen „Annahme Altholz“ freihändig zu vergeben. Hierzu wurden unter Beachtung der Vorgaben des Kreises die Firmen, die bisher bei den beschränkten Ausschreibungen beteiligt wurden, gebeten, ein Angebot zu unterbreiten.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote hat die Firma Drekopf den Auftrag erhalten, da deren Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgte durch den Bürgermeister, da die Auftragssumme die entsprechende Wertgrenze für einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß Vergabeordnung und Zuständigkeitsordnung der Stadt nicht übersteigt.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

1.4              Immissionsmessungen im Umfeld des Braunkohlentagebaues

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt sinngemäß folgenden Tatbestand vor:

 

Die Verwaltung hat, wie in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 30.11.2011 angekündigt, ihren Antrag an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) auf Errichtung von Stationen auf dem Stadtgebiet Erkelenz, mit denen festgestellt werden soll, inwieweit hier eine Luftbelastung mit Grob- und Feinstaub durch den Tagebau Garzweiler vorliegt, Anfang 2012 wiederholt.

 

Mit E-Mail vom 19.11.2011 teilt das LANUV mit, dass das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW der vom LANUV vorgeschlagenen Messplanung für das Jahr 2013 zugestimmt habe. Im Bereich des Braunkohletagebaues seien in 2013 folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

„-              Die PM10-Messung in Grevenbroich-Frimmersdorf wird beendet. Der Messcontainer in Grevenbroich, St. Leonhard Straße (Kennung GRGG) wird nach Elsdorf-Berrendorf, Zum Sportplatz / Holunderweg, umgesetzt.

-              Die PM10Messung am Standort GRGG wird mit dem in Frimmersdorf abgebauten Analysator fortgeführt.

-              Ein weiterer Messcontainer wird in Jackerath, Jülicher Straße, in Betrieb genommen.

-              Die Containerumsetzungen werden nach Möglichkeit im Januar 2013 durchgeführt.“

 

Diese Mitteilung bedeutet im Umkehrschluss, dass der Antrag der Stadt wegen fehlender Priorität weiterhin unberücksichtigt bleibt.

 

Auf telefonische Nachfrage der Verwaltung teilte die beim LANUV zuständige Mitarbeiterin Frau Dr. Geiger mit, dass acht Anträge von Bürgerinitiativen (über Ministerium), Politik und Kommunen vorgelegen hätten, für den Bereich des Tagebaus Garzweiler unter anderem Anträge der Gemeinden Erkelenz, Titz und Jüchen.

Aus sachlicher Sicht (Standort des Bandsammelpunktes, vorherrschende Windrichtungen) und bedingt durch die bekannt begrenzten Ressourcen des Landes habe man die Priorität zur Messung für die Gemeinde Jackerath gesehen, da diese sehr nah am Bandsammelpunkt im Tagebau Garzweiler liege und technischen Anlagen wie Bandsammelpunkte und Kohlepunkte in der Vergangenheit als Feinstaubquelle aus dem Tagebau haben identifiziert werden können. Daher habe man dort im Jahr 2013 die Errichtung einer Messstation vorgesehen.

Frau Dr. Geiger war jedoch der Ansicht, dass aus den Ergebnissen der Messstation Jackerath sicherlich auch Erkenntnisse für das Stadtgebiet Erkelenz, das westlich bzw. nord-westlich von Jackerath gelegen sei, gezogen werden könnten.

 

Sofern die Stadt Erkelenz weiter die Einrichtung einer Messstation auf ihrem Gebiet entsprechend den bisherigen Anträgen verfolgen wolle, sei es notwendig, diesen Antrag gegebenenfalls jährlich neu zu stellen.

 

Erster Beigeordneter Dr.Gotzen ergänzt, dass die Verwaltung diesem Hinweis auch folgen werde.

 

Ausschussvorsitzender Pütz erklärt zu den vorangegangenen Ausführungen, dass auch er davon ausgehe, dass die Messstation Jackerath aufgrund ihres Standortes auch für das Stadtgebiet Erkelenz relevante und verwertbare Daten bieten werde.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.