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Auszug - Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten - Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW  

 
 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/242/2012 Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten - Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzender Hübgens erklärt, dass die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz nicht zustimmen werde, da man den Bau des Kreisverkehres „Brückstraße/Nordpromenade/Theodor-Körner-Straße“ ablehne

Fraktionsvorsitzender Hübgens erklärt, dass die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz nicht zustimmen werde, da man den Bau des Kreisverkehres „Brückstraße/Nordpromenade/Theodor-Körner-Straße“ ablehne.

Beschluss:

Beschluss:

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW

„Bei der Maßnahme „T 12010016 – Kreisverkehr Brückstraße/Nordpromenade/Theodor-Körner-Straße“ wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 550.000 € gem. § 85 Abs.1 GO NRW zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme „G 01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden“.“

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen