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Auszug - Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten - Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW  

 
 
22. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/242/2012 Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten - Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied Diart erklärt, dass die Fraktion Bürgerpartei nicht zustimmen werde

Ausschussmitglied Diart erklärt, dass die Fraktion Bürgerpartei nicht zustimmen werde. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Ziele der Arbeitsgruppe „Sparen Politik-Verwaltung“. Man solle die anstehende Maßnahme vertagen.

 

Fraktionsvorsitzender Fellmin und Fraktionsvorsitzender Hübgens schließen sich der Aussage von Ausschussmitglied Diart an.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass Kreisverkehre grundsätzlich gut seien. Sie halte den Bau eines Kreisverkehres auf der Antwerpener Straße/

Aachener Straße jedoch für vorrangig sinnvoller.

 

Stv. Ausschussmitglied Spalink gibt zu bedenken, dass auch die Genehmigung der Fördermittel für die anstehende Maßnahme nicht aus den Augen zu verlieren sei. Man wisse nicht, ob man diese hierfür noch einmal erhalte.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens erklärt, dass in der CDU-Fraktion intensive Beratungen stattgefunden hätten und diese dem Beschlussentwurf zustimmen würde, u. a. wegen der letztmalig zu erwartenden Fördermittel.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs teilt mit, dass er dem Beschlussentwurf u. a. wegen Verkehrssicherheitsargumenten zustimme.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW

„Bei der Maßnahme „T 12010016 – Kreisverkehr Brückstraße/Nordpromenade/Theodor-Körner-Straße“ wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 550.000 € gem. § 85 Abs.1 GO NRW zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme „G 01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden“.“

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung