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Auszug - Eintragung des Alten Friedhofes, Erkelenz Brückstraße, in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz und Durchführung von gärtnerischen Pflegemaßnahmen  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/044/2005 Eintragung des Alten Friedhofes, Erkelenz Brückstraße, in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz und Durchführung von gärtnerischen Pflegemaßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt folgenden Sachverhalt vor:

Bereits im Jahre 1981 habe der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen, wertvolle Grabmäler und Einfriedungen in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen. Aus diesem Grunde habe im Jahre 1988 die Untere Denkmalbehörde der Stadt Erkelenz das Rheinische Amt für Denkmalpflege um gutachterliche Unterstützung gebeten, mit dem Ziel einer Eintragung des Alten Friedhofes an der Brückstraße in die Denkmalliste. Die notwendige Inventarisierung habe jedoch dort aus personellen Gründen aufgeschoben werden müssen. Erst Anfang der 1990er Jahre hätten dann Grabsteine durch externe Kräfte dokumentiert werden können. Nach dem jetzt vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erstellten Gutachten werde nun die Bedeutung des Alten Friedhofes dargestellt und begründet, so dass eine Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz vorgeschlagen werde.

In diesem Zusammenhang teilt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen mit, dass am heutigen Tage eine Unterschriftsliste der Verwaltung übergeben worden sei, mit der 575 Bürger gebeten hätten, den Alten Friedhof so zu erhalten, wie er sich in seiner heutigen Form darstelle.

Allerdings seien aus Sicherheitsgründen gärtnerische Pflegemaßnahmen erforderlich, die im einzelnen vom techn. Angestellten Nigl vorgestellt werden. Insbesondere sehen diese Maßnahmen ein Durchlichten der Bäume und Gewächse vor, um Windbruch und Gefahrenpunkte an den bestehenden Grabmälern zu verhindern.

Stv. Ausschussmitglied RH Wendt möchte den Alten Friedhof an der Brückstraße in seiner bisherigen Form und Ambiente erhalten, wie dies auch von den 575 Bürgern schriftlich gefordert wird. Kleinere gärtnerische Durchforstungen zur Entfernung von Totholz seien seiner Auffassung nach natürlich nötig, um ein sicheres Begehen des Alten Friedhofes weiter zu ermöglichen. Andererseits müsse man aber auch die Vielfalt der sich dort angesiedelten Tierwelt erhalten und auf großflächige Durchforstungen und Fällen von Bäumen und Sträuchern verzichten. Erforderliche gärtnerische Maßnahmen sollten deshalb seiner Auffassung nach nur mit Beteiligung des zuständigen Forstamtes erfolgen. Im Übrigen verweist er auf die Aussagen im Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu Aura und Zustand des Friedhofes.

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass beabsichtigt sei, Maßnahmen behutsam durchzuführen, insbesondere solle gemacht werden, was nötig sei, um auch eine Nutzung weiter zu ermöglichen. So werde der Beschluss des Bau- und Werksausschusses und seine Entscheidungen zum Umfang der gärtnerischen Maßnahmen zurückgestellt. Man werde mit der notwendigen Sensibilität erforderliche Arbeiten angehen. Auch RH Littfinski ist der Auffassung, den Alten Friedhof so zu belassen, wie er jetzt sei. Mit der Verwaltung sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Bestand des Friedhofes erhalten bleiben soll, man jedoch bestimmte Arbeiten durchführen müsse, um den Zerfall zu verhindern.

 

 

Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

1.      „Der Alte Friedhof in Erkelenz, Brückstraße, ist ein selten anschauliches Dokument des Friedhofswesens des 19. Jahrhunderts. Er ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Erkelenz. An seiner Erhaltung besteht aus künstlerischen sowie wissenschaftlichen, hier architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.

 

2.      Der Ausschuss nimmt die erforderlichen gärtnerischen Pflegemaßnahmen zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig