Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth stellt den Bebauungsplan vor.
Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert auf Nachfrage, dass erhöhte Kosten bei der Erschließung aufgrund von zu erwartenden Bodendenkmälern im Gewerbegebiet möglich sind.
Referentin Schürger ergänzt auf Nachfrage, dass keine Festlegung von einzelnen Grundstückgrößen im Bebauungsplan vorgesehen sind, somit sind die geschaffenen Gewerbegrundstücke flexibel in der Größe der Nachfrage entsprechend zu vermarkten. Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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