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Vorlage - A 61/229/2012  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
19.06.2012 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil Erkelenz-Mitte liegt nördlich der Luxemburger Straße, östlich der B57 und südlich der BAB46.

Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 6,2 ha umfassende Plangebiet derzeit im Außenbereich n. § 35 BauGB. Das Plangebiet grenzt östlich an den Gewerbe- und Industriepark Commerden des Bebauungsplanes Nr. XIX/2.

Für das Grundstück des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe-und Industriepark Commerden“ wurde seitens der Stadt ein Grunderwerbsvertrag abgeschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des ab 1993 zwischen Tenholter Straße und B57 entwickelten derzeit rd. 66 ha umfassenden Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO I + II) und kurzfristige Bereitstellung von Gewerbegrundstücken beabsichtigt. Gewerbegrundstücke stehen im derzeitigen GIPCO bis auf geringe Restflächen nicht mehr zur Verfügung.

Zum Zwecke der Entwicklung von Gewerbegrundstücken ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Gewerbegebiet (GE) festzusetzen und die innere Erschließung zu planen. Die Verträglichkeit des geplanten Gewerbegebietes mit dem südlich bestehenden Mischgebiet der Ortslage Commerden wird durch immissionsschutzrechtliche Festsetzungen in den einzelnen Gewerbegebietsteilflächen gewährleistet.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet „Gewerbliche Baufläche“ dar. Der Bebauungsplan wird demzufolge aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die städtebauliche Planung für den Bebauungsplan sieht mit der Fortführung der Konzeption des GIPCO, insbesondere im Bereich der Gestaltung und Belegung, die Schaffung  verkehrsgünstig gelegener attraktiver Gewerbestandorte vor. Erschlossen über den Kreisverkehrsplatz an der B57 und die Luxemburger Straße sowie der Anlage einer mittigen Tiefenschließung des Plangebietes sind nach derzeitigem Stand der Planung rd. 10 bis 15 Gewerbegrundstücke unterschiedlicher Flächengrößen vorgesehen. Die Grundstücke sollen ab Mitte 2013 für Ansiedlungszwecke zur Verfügung stehen.

 

In der Sitzung soll der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.                   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.                                              

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“,  Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erschließungskosten für das Plangebiet betragen ca. 550.000,--   EUR.