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Beschluss: „Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit genehmigt: Bei der Maßnahme „T 12010015 - Tenholter Straße, Kreisverkehr“ wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 310.500,00 € gem. § 85 Abs.1 GO NRW zur Verfügung gestellt.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei den nachfolgenden Maßnahmen:
Insgesamt: 310.500 €.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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