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Vorlage - A 20/213/2011  

 
 
Betreff: Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten - Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Bau- und Betriebsausschuss am 22.09.2011 wurde gemäß vorliegendem Verkehrsgutachten und auch mit Blick auf die fehlende Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens K32/Tenholter Straße dargelegt, dass die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 2008 die Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Tenholter Straße/K32 zwingend fordert.

 

Bereits 2009 wurde vorbereitend eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Kreis Heinsberg als beteiligten Straßenbaulastträger abgeschlossen. Neben der Kostenteilung mit dem Kreis ist diese auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zu sehen. Bis im Sommer 2011 wurden jedoch seitens der Bezirksregierung keine Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt. Im September 2011 hat die Bezirksregierung jedoch signalisiert, dass sie noch entsprechende Mittel in 2011 zur Verfügung stellt, wenn der Bauauftrag noch in diesem Jahr erteilt werden würde und die Finanzierung gesichert sei. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2011 in der mittelfristigen Finanzplanung für 2012 und 2013 mit jeweils 200.000 € veranschlagt. Die Finanzierung gilt somit als gesichert.

 

Mit Bescheid vom 04.10.2011 hat die Bezirksregierung schließlich eine 65 %ige Förderung zugesagt. Die Ausschreibung der Maßnahme hat am 29.10.2011 stattgefunden. Die Submission hat vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden Prüfung mit einer Auftragssumme von gerundet 310.500 € abgeschlossen. Die Vergabe des Auftrages steht in der Bau- und Betriebsausschusssitzung am 08.12.2011 zur Tagesordnung.

 

Damit nunmehr der Auftrag noch in 2011 erteilt und mit der Ausführung begonnen werden kann, müssen die Mittel überplanmäßig gem. §§ 83 Abs.1, 85 GO NRW bei der Maßnahme „T12010015 – Tenholter Straße, Kreisverkehr“ zur Verfügung gestellt werden. Bei einem zusätzlichen Betrag von 310.500 € handelt es sich grundsätzlich um eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW. Dieser kann nur mit Zustimmung des Rates überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Soweit eine kurzfristige Einberufung des Rates nicht möglich ist, sieht § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Möglichkeit vor, dass der Hauptausschuss an Stelle des Rates die Entscheidung treffen kann. Diese ist dem Rat in dessen nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Haushaltsrechtlich ist in dem konkreten Fall noch zu beachten, dass die Auszahlungen für diese Maßnahme erst in 2012 erfolgen. Soweit die Beauftragung aber, wie zuvor erläutert, bereits in diesem Jahr erfolgen muss, sieht § 85 Abs.1 Satz 1 GO NRW für einem solchen Fall vor, dass dafür Verpflichtungsermächtigungen in der Auftragshöhe bei der Maßnahme zur Verfügung stehen müssen. Diese stehen jedoch bisher nicht zur Verfügung. § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sieht jedoch auch vor, dass diese überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können. Vor diesem Hintergrund werden im Haushaltsplan 2011 veranschlagte und bisher nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen bei anderen Maßnahmen zur Deckung herangezogen. Die genauen Einzelmaßnahmen, die zur Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung von ca. 310.500 € herangezogen werden, können dem Beschlussentwurf entnommen werden.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW             

„Bei der Maßnahme „T 12010015 - Tenholter Straße, Kreisverkehr“ wird eine überplanmäße Verpflichtungsermächtigung von 310.500,00 € gem. § 85 Abs.1 GO NRW zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung  erfolgt durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei den nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.      B 01180032              - Kleinlaster mit Kipper (Ersatz HS - 2444)                 60.000 €

2.      B 01180034              -              Kleinlaster mit Kipper (Ersatz HS - 2472)                42.000 €

3.      B 01180039              -              Kleinlaster mit  Kipper und Kran                                              8.000 €             

4.      G 01130001              -              Grunderwerb                                                                      200.000 €

5.      S 06030203              -              Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)                                   500

              Insgesamt:                                                                                                                              310.500 €.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf