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Auszug - Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz  

 
 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/614/2011 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung;
hier: Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Pütz erläutert die Intention der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bezüglich der Antragsstellung

Ratsherr Pütz erläutert die Intention der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bezüglich der Antragsstellung.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe teilt mit, dass ein Rechtsgutachten erstellt worden sei. Die FDP-Fraktion halte die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle durchaus für sinnvoll. Die Einrichtung führe jedoch zu einer lohnenden neuen Zielgruppe für Bestecher, da eine Rotation des Personals nur in langfristigen Zeiträumen zu erwarten sei. Deshalb stimme die FDP-Fraktion nicht zu.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass es sich um ein Organisationsgutachten gehandelt habe.

 

Ratsherr Kehren pflichtet Ersten Beigeordneten Dr. Gotzen bei. In der Verwaltung seien bereits Voraussetzungen zur Vermeidung von Korruptionsprävention erfüllt worden. Man werde nicht zustimmen.

 

Ratsherr Spalink erklärt, dass die Einrichtung eines auf Vergaben spezialisiertes Vergabeamt nicht die einzige Möglichkeit für eine Rechtmäßigkeitsherstellung in der Verwaltung sei.

 

Ratsherr Merkens teilt mit, dass er gegen die Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz sei.

Beschluss:

Beschluss:

„1. Der Rat empfiehlt dem Bürgermeister, in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle in Anlehnung an die im Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung NRW dargestellte Variante B einzurichten.

 

2. Im Stellenplan 2012 ist für die zentrale Vergabestelle eine neue Planstelle auszuweisen.

 

3. Hinsichtlich des Personals der zentralen Vergabestelle ist eine Personalrotation vorzusehen. Im Rahmen der Möglichkeiten und Stellennachfolgeplanung soll das Personal – vorbehaltlich der Einhaltung arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften – alle 5-8 Jahre wechseln. Nötigenfalls sind alternative Präventionsinstrumente heranzuziehen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Bezug auf die Einbindung in Vergabeverfahren vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen