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Ratsherr Wilke erklärt, dass der Entwurf „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erkelenz vom 01.01.2012“ der § 5 „Tiere“ Abs. 4 nicht mehr zeitgemäß sei, da die Kastrationspflicht von Katzen nicht angesprochen werde.
Bürgermeister Jansen teilt mit, dass man sich in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz und in der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister mit der Kastrationspflicht befasst habe.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen bittet, die Angelegenheit zurückstellen, bis von der Landesregierung eine gesetzliche Regelung vorliege. Beschluss: „Der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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