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Ausschussvorsitzender Bläsen erläutert, dass für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses ein Schriftführer zu bestellen sei. Die Verwaltung schlage StI z.A. Wirtz vor. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Als Schriftführer für die Niederschriften des Wahlprüfungsausschusses wird StI z. A. Wirtz bestellt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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