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Bürgermeister Jansen teilt mit, dass zum Tagesordnungspunkt kurzfristig ein weiterer Antrag, und zwar gestellt durch die SPD-Stadtratsfraktion, eingegangen sei. In dem Antrag werde gefordert, der Rat möge beschließen, § 3 Abs. 1, S. 2 5 Spiegelstrich- der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz wie folgt neu zu fassen: "-die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen; bei nicht namentlicher und nicht geheimer Wahl oder Abstimmung sind die Wahl- oder Abstimmungsergebnisse der einzelnen Fraktionen getrennt wiederzugeben." Der am 5.4.2005 eingegangene Antrag solle juristisch geprüft werden. Dieser Vorgehensweise wird von Fraktionsvorsitzendem Kehren zugestimmt. Anschließend wird über den Antrag der Fraktion der Bürgerpartei mit Datum 11.04.2005 (hier eingegangen am 14.03.2005) auf Änderung des § 8 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz beraten. Fraktionsvorsitzender Frings fragt in diesem Zusammenhang, warum der Antrag nicht mit den Regelungen des § 50 der Gemeindeordnung kompatibel sein solle. Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert hierzu, dass die Protokollierung eine Sache sei, die nur auf etwas gerichtet sein könne, was vorher geschehen oder beschlossen worden sei. Eine Trennung dieser beiden Sachverhalte sei nicht möglich. Aus diesem Grunde könne man nicht zwischen einer namentlichen Protokollierung und einer namentlichen Abstimmung unterscheiden. Fraktionsvorsitzender Frings führt in Erläuterung des Antrags der Bürgerpartei aus, dass man der Auffassung sei, dass dies doch gehe. Ziel des Antrages sei es, später nachvollziehen zu können, wer wann und wo wie abgestimmt habe. Nachdem keine anderen Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über die Beschlussvorlage abstimmen. 41 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen übernehmen Beschluss: „Der Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e.V. auf namentliche Protokollierung wird hiermit abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen |
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