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Auszug - Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz  

 
 
14. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 21.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/563/2011 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jahr, Kommunal- und Abwasserberatung NRW, trägt die Ergebnisse des von ihm erstellten Gutachtens zum Thema „Vor- und Nachteile einer zentralen Vergabestelle in der Stadt Erkelenz“ vor

Herr Jahr, Kommunal- und Abwasserberatung NRW, trägt die Ergebnisse des von ihm erstellten Gutachtens zum Thema „Vor- und Nachteile einer zentralen Vergabestelle in der Stadt Erkelenz“ vor. Das Gutachten ist dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

Nachdem Bürgermeister Jansen Herrn Jahr für seinen ausführlichen Vortrag gedankt hat, erläutert der Referent auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem Merkens, dass eine Personalrotation zur Korruptionsbekämpfung wegen zu geringer und fachspezifisch geschulter Besetzung in zentralen Vergabestellen nicht in Betracht käme. Durch die Einbeziehung der Fachämter sorge aber das Vier-Augen-Prinzip für entsprechende Kontrolleffekte.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens trägt vor, dass es in der angespannten Haushaltssituation weh täte, Geld für eine zentrale Vergabestelle in die Hand zu nehmen,  zumal es ihm an einer Personalrotation fehle.

 

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Kehren zu Personaleinsparpotentialen bei den Fachämtern nach Schaffung einer zentralen Vergabestelle, berichtet Bürgermeister Jansen detailliert zu den mittelfristigen Anpassungsprozessen.

 

Ausschussmitglied Bienefeld vermisst im Gutachten Aussagen zur Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ). Hierzu trägt Herr Jahr vor, dass eine IKZ in der Realität meist gescheitert sei. Vergaben bräuchten Ortsnähe. Auch gelinge es regelmäßig nicht, Vergaberichtlinien zu harmonisieren.

 

Auf die Darlegung des Vorsitzenden, dass natürlich in einer Anlaufphase ein Personalmehrbedarf durch eine zentrale Vergabestelle entstehe und erst im Laufe der Zeit Straffungen bei den Stellen, wo oft nur geringfügige Stellenanteile wegfallen würden, zu realisieren seien, trägt stv. Ausschussmitglied Stommel vor, dass auch er von einer temporären Personalaufstockung ausgehe. Er erinnert an die Zielrichtung des der Angelegenheit zugrunde liegenden Antrages, die da laute „Korruptionsprävention“ und nicht „gesteigerte Wirtschaftlichkeit“.

 

Ausschussmitglied Diart führt vor dem Hintergrund des Kostenaspektes aus, dass er nur zustimme, wenn es keine Personalmehrkosten durch die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle gebe.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe vermisst im Gutachten Aussagen zur IKZ, die beauftragt gewesen seien. Er spreche sich für die Korruptionsprävention über Arbeitsplatzrotation aus. Die FDP werde nicht zustimmen. Er beantrage, die Personalrotation in den Beschluss aufzunehmen. Der Punkt 3. des Beschlussentwurfes solle entfallen (Anpassung der Zuständigkeitsordnung). Letzteres könne evtl. später beraten werden.

 

Ausschussmitglied Wolters sieht für die Beratung der Angelegenheit den falschen Zeitpunkt. Die zukünftige finanzielle Situation sei nicht abzuschätzen.

 

Ausschussmitglied Kehren ist zwar grundsätzlich für Maßnahmen zur Korruptionsprävention; man habe derzeit aber noch zusätzlichen Informationsbedarf und wolle in der Fraktion nochmals beraten. Die SPD-Fraktion werde sich deshalb heute der Stimme enthalten.

 

Ausschussmitglied Schaaf trägt vor, dass man bei Auftragserteilung zum Gutachten die Konsequenz des zusätzlichen Personalbedarfes gekannt habe. Wenn man diesen nun negieren wolle, hätte man sich das Gutachten sparen sollen.

 

Fraktionsvorsitzender Hübgens glaubt nicht an mittelfristige Personaleinsparungen bei den Fachämtern. Er sehe keinen Sinn in der Sache und werde folglich nicht zustimmen.

 

Stv. Ausschussmitglied Honold-Ziegahn erinnert daran, dass die ganze Angelegenheit immerhin auf einem Vorschlag der Gemeindeprüfungsanstalt fuße.

 

Ausschussmitglied Diart beantragt die Vertagung der Angelegenheit zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen unterstreicht, dass die Angelegenheit aus der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt resultiere. Es gehe um einen Beitrag zur Korruptionsprävention. Wenn man in diesem Rahmen zu einem Mehr-Augen-Prinzip gelange, so müsse auch jedem klar sein, dass dies Mehrkosten nach sich ziehe.

 

Bürgermeister Jansen gibt die Sitzungsleitung an seine stv. Vorsitzende, Ausschussmitglied Wolters, ab.

 

Anschließend führt er u. a. aus, dass es für die aus dem GPA-Bericht resultierende Angelegenheit keine positiv funktionierenden Beispiele im Rahmen einer IKZ gebe. Die Frage von IKZ werde im Übrigen derzeit vom für Projektmanagement zuständigen Sachgebietsleiter bearbeitet. Er stellt fest, dass es keine Korruptionsvorwürfe, auch nicht durch die GPA, gebe. Wenn man nur die Kostenseite sehe, hätte man den Beschluss zur Gutachtenerstellung nicht fassen sollen. Es gehe hier um Korruptionsprävention. Es sei bekannt, dass er in der Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits eine absolute Straffung der Prozesse umgesetzt habe. Die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle werde für Jahr 2012 angestrebt. Er wolle versuchen, dies zuerst einmal mit nur einer neuen Stelle zu bewerkstelligen. Eine 5-jährige Personalrotation könne angestrebt werden, allerdings nur unter Vorbehalt der Einhaltung von arbeits- und beamtenrechtlichen Bestimmungen.

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung von stv. Ausschussvorsitzender Wolters.

 

Da es noch Beratungsbedarf gebe, schlägt Bürgermeister Jansen vor, den Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des Hauptausschusses im November 2011 zurückzustellen.

 

Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Rat empfiehlt dem Bürgermeister, in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage einzurichten.

 

2. Der hierzu erforderliche Stellenbedarf soll – soweit keine freie Stelle im Stellenplan 2011 vorhanden – in den Stellenplan 2012 eingestellt werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse im Sinne der vorliegenden Beschlussvorlage vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Da es noch Beratungsbedarf gibt, wird der Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des Hauptausschusses im November 2011 zurückgestellt.