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Beschluss: „1. Über die von den Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Kückhoven“ (Nördlich Pescher Kamp), Erkelenz-Kückhoven wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Kückhoven“ (Nördlich Pescher Kamp), Erkelenz-Kückhoven – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Kückhoven“ (Nördlich Pescher Kamp), Erkelenz-Kückhoven, wird hiermit als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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