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Auszug - Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NW  

 
 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/196/2011 Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

„Die am 20.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Erweiterung bzw. dem Umbau von Kindertagesstätten wird genehmigt. Daraus resultierend werden nachfolgend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlungsmittel einschl. deren Finanzierung zur Verfügung gestellt:

 

1.

Für die Maßnahme H 0602080001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Buscherhof“ 125.000 € und

2.

für die Maßnahme H 0602090001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Lövenich“ 125.000 €.

3.

Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen von insgesamt 250.000 € erfolgt durch bisher nicht eingeplante Landesmittel von 250.000 €.

 

4.

Soweit sich die Auszahlungen zwischen den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten

Manahmen verschieben, dürfen die Einzahlungen ebenfalls entsprechend

verschoben und gebucht werden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig