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Beschluss: „Die am 20.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Erweiterung bzw. dem Umbau von Kindertagesstätten wird genehmigt. Daraus resultierend werden nachfolgend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlungsmittel einschl. deren Finanzierung zur Verfügung gestellt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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