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Tatbestand: Kurzfristig werden von der Bezirksregierung Haushaltsmittel von ca. 250.000 € in 2011 für die Erweiterung und dem Umbau der U-3-Betreuung im Rahmen eines Sonderprogrammes zur Verfügung gestellt. Bisher sind im Haushaltsplan 2011 Landeszuwendungen für vier verschiedene Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen von Erweiterungen und Umbauten bei der U-3-Betreuung eingeplant. Diese befinden sich auf der Landesliste bereits jetzt in aussichtsreicher Position. Um diese günstige Position nicht zu „verschenken“ und trotzdem in den Genuss der Mittel des Sonderprogrammes zu kommen, sollen im „Kindergarten Buscherhof“ als auch im „Kindergarten Lövenich“ Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur U-3-Betreuung vorgenommen werden. Diese beiden Kindergärten waren bisher noch nicht im Haushaltsplan 2011 für entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Die Mittel des Sonderprogramms dürfen jedoch nur abgerufen werden, wenn die Abrechnung der Mittel noch in 2011 erfolgt. Aus diesem Grunde sollen im „Kindergarten Buscherhof“ als auch im „Kindergarten Lövenich“ jeweils 12 Betreuungsplätze eingerichtet werden. Die Auszahlungen hierfür belaufen sich auf jeweils ca. 125.000 € und sind bisher nicht im Haushaltsplan 2011 veranschlagt. Die Mittel hierfür müssten außerplanmäßig bei den noch einzurichtenden Maßnahmen H 0602080001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Buscherhof“ – und H 0602090001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Lövenich“ - zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch bisher nicht eingeplante Landesmittel von ca. 250.000 €. Da die ersten Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme kurzfristig vergeben werden mussten, damit eine Abrechnung noch in 2011 gewährleistet ist, sind die Mittel am 20.06.2011 per Dringlichkeitsentscheidung (siehe Anlage) nach § 60 Abs.1 GO NRW zur Verfügung gestellt worden.
Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat) : „Die am 20.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Erweiterung bzw. dem Umbau von Kindertagesstätten wird genehmigt. Daraus resultierend werden nachfolgend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlungsmittel einschl. deren Finanzierung zur Verfügung gestellt:
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Beschlussentwurf. Anlage: Kopie der Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Juni 2011
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