Bürgerinformationssystem

Auszug - Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 gem. § 95 Abs. 3 GO NW, zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW  

 
 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/192/2011 Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 gem. § 95 Abs. 3 GO NW, zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW:

 

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“             

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig