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Vorlage - A 20/192/2011  

 
 
Betreff: Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 gem. § 95 Abs. 3 GO NW, zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.05.2011 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NW am 16. Mai 2011 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas, konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung nach § 95 (3) Satz 2 GO NW erfolgen. Danach hätte die Zuleitung bis spätestens zum 31. März 2011 erfolgen müssen.  Wie bereits in den Vorjahren, so soll auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die im § 95 (3) Satz 2 GO NW verankerte Zuleitungsfrist aus den bekannten Gründen auf dem Prüfstand des Gesetzgebers ist und im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden soll.

 

Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen und bedient sich zur Durchführung der Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt. Da jedoch die nächste Ratssitzung erst für den 13.07.2011 terminiert ist, soll der Zeitraum zwischen vorgeschriebener und tatsächlicher Zuleitung möglichst gering gehalten werden. Die Einleitung des Zuleitungsverfahrens soll daher als dringliche Entscheidung beschlossen werden.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Aufwendungen von insgesamt 85.669.302,42 € stehen Erträge von 83.332.841,87 € gegenüber. Das Jahresergebnis beträgt demnach – 2.336.460,55 €. 

 

Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von – 6.460.000 € hat sich also mit einem Jahresergebnis von – 2.336.460,55 € (Jahresüberschuss des Vorjahres: 1.668.968,80 €) in der Geschäftsabwicklung um 4.123.539,45 € verbessert.

 

Die Verbesserung des Ergebnisses lässt sich durch die Zunahme bei den ordentlichen Erträge um 2.675.565,35 € sowie geringeren ordentlichen Aufwendungen von 937.721,43 € erklären. Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis noch eine Verbesserung von 510.252,67 € erzielt werden.

 

Die Verbesserung bei den ordentlichen Erträgen ist insbesondere auf erhöhte „Steuern und ähnlichen Abgaben“ von 2,7 Mio. €, erhöhten „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ von 0,7 Mio €, erhöhten „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ von 0,8 Mio. € sowie geringeren „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ von 1,5 Mio. € zurück zu führen.

Die Verringerung bei den ordentlichen Aufwendungen lässt sich insbesondere mit geringeren „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ von 0,4 Mio. €, geringeren „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 1,2 Mio. € sowie erhöhten „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 0,7 Mio. € begründen.

Das verbesserte Finanzergebnis resultiert aus Verbesserungen bei den Finanzerträgen von 0,2 Mio. € sowie verringerten Aufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 0,3 Mio.€.

 

In der Gesamtfinanzrechnung verbesserte sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln gegenüber  der Planung um 8.494.876,49 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich dabei um 5.095.238,03 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 9.204.958,58 €, während sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit um 5.805.320,12 € verschlechterte.

Unter Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb und den „fremden Finanzmitteln“ ergeben sich dadurch zum 31.12.2010 die in der Bilanz aufgeführten liquiden Mittel von 7.712.744,34 € (Vorjahr: 9.683.199,66 €).

 

Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2010 auf 413.062.301,47 € (Vorjahr: 408.815.536,98 €) beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2010 um 4.246.764,49 € vermehrt. Die Passivseite umfasst das Eigenkapital einschl. der Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital einschl. der Sonderposten hat sich um 3.992.516,95 € auf 322.263.009,08 €  erhöht. Die Rückstellungen stiegen um 1.967.598,43 € auf 43.085.629,03 € und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 912.645,54 €  auf 7.341.510,29 €. Die Verbindlichkeiten verringerten sich erfreulicherweise um 2.625.996,43 € auf 40.372.153,07 €.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat),

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat),

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW:

 

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“             

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine