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Auszug - Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW, zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW  

 
 
12. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/192/2011 Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 gem. § 95 Abs. 3 GO NW, zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen dankt Kämmerer Schmitz, dass die Stadt Erkelenz die erste Stadt in der Region sei, die den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 dem Rat zuleite

Bürgermeister Jansen dankt Kämmerer Schmitz, dass die Stadt Erkelenz die erste Stadt in der Region sei, die den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 dem Rat zuleite. Er erklärt, dass die Einleitung des Zuleitungsverfahrens als dringliche Entscheidung beschlossen werde und schlägt eine Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 2.336.460,55 Euro aus der Ausgleichsrücklage vor.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat),

Beschluss (als Empfehlung an den Rat),

zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW:

 

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig