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Auszug - Geplanter Immissionsschutzwall südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen  

 
 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/490/2011 Geplanter Immissionsschutzwall südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bergdirektor Krings berichtet zum Sachstand hinsichtlich des geplanten Immissionsschutzwalls und der Biotopstrukturen südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen (Präsentation siehe Anlage 2)

Bergdirektor Krings berichtet zum Sachstand hinsichtlich des geplanten Immissionsschutzwalls und der Biotopstrukturen südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen (Präsentation siehe Anlage 2).

Er verweist darauf, dass er keine Aussagen zum Verlauf der L 354 n sowie der Anbindung an die K 19 treffen könne, da diese nicht Teil dieses Verfahrens seien.

 

Ratsherr Steingießer stellt folgende Fragen zur Planung:

Wie lange werde der Schutzwall Bestand haben?

Aus welchem Material werde der Wall bestehen?

Wie werde Kaulhausen durch den möglichen stärkeren Verkehr betroffen, da die Straße laut Plan vor Kaulhausen endet und der Verkehr ab da durch die Ortschaft fließt?

Erfolge eine weitere Planung in dem Bereich mit entsprechender Abstimmung?

Wie werde die Situation in Kückhoven und Katzem geregelt?

Welche Schutzmaßnahmen werden für die Umsiedler in der Zeit bis zur Umsiedlung getroffen?

Erfolge eine Entschädigung z.B. der Landwirte, die an den Wall angrenzen?

Bereits in 2007 seien diese Fragen gestellt worden, bisher jedoch nicht beantwortet worden.

 

Ratsherr Dederichs ergänzt diesen Fragenkatalog um folgende Fragen:

Der Tagebau werde laut Plan lediglich auf einer Länge von 1,7 km begrünt. Erfolge keine Begrünung rings um den Bereich in Richtung Umland?

Werde die Biosphäre wie in Jüchen als Betriebsfläche genutzt und mit Fahrzeugen befahren – dann sei der Begriff Biosphäre irreführend?

Werde die Brunnengalerie im späteren Verlauf auch weiter in das Stadtgebiet geführt?

Was passiere mit dem landwirtschaftlichen Betrieb Geilenkirchen?

Wie erfolge die Messung z.B. der Staub- und Lärmbelastung, wie werde die Lichtbelastung bei Nacht erfasst?

 

Bergdirektor Krings erläutert, dass die Sorgen sicherlich berechtigt und nachvollziehbar seien. Allerdings gebe es das Leben mit dem Tagebau bereits seit Jahrzehnten. So sei in Jüchen der Tagebau noch viel näher an den Orten gelegen. Der Tagebau werde bis an die Sicherheitslinie geführt. Natürlich seien Beeinträchtigungen möglich, die Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Immissionsschutzes erfolgten jedoch nach dem neuesten Stand der Technik im Bereich des Möglichen.

Auch das Biotop sei sicherlich nicht vollkommen, allerdings natürlich auch als Betriebsgelände ausgewiesen. Die Brunnengalerie werde aus technischen Gründen auch hinter dem Wall fortgeführt werden. Alle Erlaubnis- oder Genehmigungsverfahren z.B. nach dem Wasserrecht müssten aufgrund der erforderlichen Sümpfung erfolgten sehr frühzeitig ca. 7 bis 10 Jahre vorher erfolgen. Pro Brunnen werde etwa eine Fläche von 200 m² in Anspruch genommen. Die Klärung im Fall Hof Geilenkirchen könne erst nach erfolgter Straßenplanung erfolgen. Diese erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Er machte jedoch deutlich, dass nach dem Grundsatz kein Wohnen im Sicherheitsstreifen möglich sei. Die Immissionsschutzmaßnahmen müssten aufgrund der erforderlichen frühzeitigen Anlage jedoch bereits jetzt geplant und angelegt werden.

 

Die Ratsherren Dederichs und Krahe geben zu bedenken, dass aufgrund dessen, dass es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen Reiterhof mit erforderlichen Weideflächen handele, eine Prüfung der Behandlung als Umsiedler erfolgen müsse bzw. entsprechende Entschädigungsleistungen gezahlt werden müssten.

 

Bergdirektor Krings macht deutlich, dass diese Fragestellung mit dem Bergbauunternehmen zu klären sei.

 

Ratsherr Krahe verweist auf die Staubwolken, die gerade bei starkem Wind über dem Tagebau zu beobachten seien. Er erachte die wenigen Wälle als nicht ausreichend.

 

Bergdirektor Krings macht deutlich, dass heute lediglich eine Vorstellung des vorgesehenen Grundgerüstes erfolge. Weitere Maßnahmen würden zum gegebenen Zeitpunkt ergänzend erfolgen.

Zu den vorher gestellten Fragen ergänzt er, dass der Tagebau erst 2040 tatsächlich akut werde in dem vorgestellten Bereich. Die Betriebspläne würden rechtzeitig mit entsprechender Beteiligung erstellt. Der Immissionsschutz betreffe natürlich auch die noch umzusiedelnden Orte z.B. mit der bestehenden Beregnungsanlage in Pesch. Auch werde es keine Unterschiede zwischen Tagebaurand und –grenze hinsichtlich der Qualität der Maßnahmen geben. Im Verlauf des Tagebaus seien eine Vielzahl weiterer Planungen und Genehmigungen erforderlich mit den entsprechenden rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungen.

 

Ratsherr Dederichs wiederholt noch einmal die Frage nach den Immissionsmessungen. Der Luftreinhalteplan für Hambach fordere eine Überschreitung der Grenzwerte an mehr als 35 Tagen  zur Einleitung von Maßnahmen. Da aber bisher nicht gemessen werde, sei dies nicht prüfbar. Er befürchte eine ähnliche Entwicklung in Erkelenz.

In Jüchen habe man in Messungen nunmehr sogar Radon feststellen können. Eine starke Staubbelastung sei mit bloßem Auge zu erkennen.

Wie werde die Belastung nunmehr definitiv festgestellt, um Maßnahmen ergreifen zu können.

 

Bergdirektor Krings verweist diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln in Verbindung mit dem Landesumweltamt.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis ohne Beschluss.