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Tatbestand: In der Stellungnahme zum Braunkohlenplanentwurf Garzweiler II – Ratsbeschluss vom 16.09.1993 – sind in der Sicherheitszone an den Ortslagen Emissionsschutzmaßnahmen (z.B. bepflanzte Schutzwälle) gefordert worden.
Die Anregung der Stadt Erkelenz wurde im Braunkohlenplan Garzweiler II (Bezirksregierung Köln, 1995, S. 159) modifiziert im Ziel 4.1 Staub und Lärm aufgenommen: „Die angrenzenden Ortslagen, Weiler und Einzelgehöfte sind rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige begrünte Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch andere Maßnahmen vor Staub- und Lärmemissionen des Tagebaus nach dem Stand der Technik wirksam zu schützen.“
Entsprechend der Nebenbestimmungen 5.3 des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II für den Zeitraum 2001 – 2045 sind zum Schutz der Ortschaften Venrath und Kaulhausen gegen Immissionen aus dem Tagebau innerhalb der Sicherheitszone ein bepflanzter Immissionsschutzwall zu errichten oder andere Immissonsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Stadt Erkelenz favorisiert, wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 23.10.2007 mitgeteilt, die Verkehre von der geplanten L 354 n nicht durch die Ortsdurchfahrt Kaulhausen zu führen. Die spätere Trassenführung sollte südlich von Kaulhausen verlaufen und an die K 30 angebunden werden. Später ist ein Ringschluss zwischen den Straßen L 354 n und L 19 n anzustreben. Die Planungen der Immissionsschutzanlagen und Trassenführung sollten diese Option berücksichtigen, da noch entsprechende Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, dem Verkehrsministerium und der Kommune stattfinden. Diese Anregung der Stadt Erkelenz wurde der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie in NRW – mitgeteilt.
In der Sitzung wird ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, einen Sachstandsbericht zum geplanten Immissionsschutzwall und Biotopstrukturen südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen geben. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachstandsbericht zum geplanten Immissionsschutzwall und Biotopstrukturen südöstlich der Ortslagen Venrath und Kaulhausen zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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