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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz: Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - "Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/457/2011 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz: Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - "Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ nicht zustimmen werde und schlägt vor, dass ein gemeinsames Schreiben zur Darlegung der Situation in Erkelenz, welches von den Fraktionsvorsitzenden der Frakti

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ nicht zustimmen werde und schlägt vor, dass ein gemeinsames Schreiben zur Darlegung der Situation in Erkelenz, welches von den Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen formuliert werde, verfasst werden solle.

 

Ratsherr Spalink erklärt für die SPD-Fraktion, dass man nicht zustimmen werde; aber dem Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden Schirrmeister-Heinen könne man folgen.

 

Fraktionsvorsitzender Frings teilt mit, dass die Fraktion „Bürgerpartei“ nicht zustimmen werde, aber ein gemeinsames Schreiben für sinnvoll erachte.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe erklärt, dass handwerkliche Fehler bei der Erstellung des GFG 2011 erkennbar und hierüber ausführlich in der Sitzung des Hauptausschusses diskutiert worden sei. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ sowie die SPD- Fraktion setze die landespolitischen Interessen höher an als die Erkelenzer Interessen. Er stimme dem Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden Schirrmeister-Heinen, ein zusätzliches Schreiben zu verfassen, zu.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens teilt mit, dass gegen ein eventuelles Schreiben nichts einzuwenden sei. Die Resolution habe man allerdings bereits vor längerer Zeit eingebracht und den anderen Fraktionen wäre bereits zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gegeben gewesen, das Gespräch mit der CDU-Fraktion aufzunehmen.

 

2. stv. Bürgermeisterin Honold-Ziegahn übernimmt die Sitzungsleitung und erteilt Bürgermeister Jansen das Wort.

 

Bürgermeister Jansen erklärt, dass er sich bei der Diskussion zurück halte, aber die Notwendigkeit sehe, das Land auf die Problemsituation deutlich hinzuweisen. Er habe bereits intensive Gespräche mit dem Innenminister sowie der Regierungspräsidentin zum Entwurf des GFG 2011 geführt. Er unterstütze die Verfassung eines Schreibens der Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen.

 

Bürgermeister Jansen übernimmt die Sitzungsleitung wieder.

 

Ratsherr Spalink teilt mit, dass er es für problematisch halte, wenn heute die Resolution beschlossen und anschließend ein Schreiben folge.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe stellt klar, dass er ein Schreiben als Ergänzung zur Resolution ansehe.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs erklärt, dass der Resolutionstext nicht speziell für Erkelenz verfasst worden sei. Der Text werde zurzeit in allen Städten und Gemeinden durch die CDU-Fraktionen eingebracht.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über die vorliegende Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.

 

Für eine sozial gerechte Verteilung der Zuweisungen ist es unumgänglich, neben der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auch noch auf weitere Parameter zurückzugreifen, um den Sozialaufwand möglichst zielgenau abbilden zu können.

 

Der Aufwand für Leistungen nach dem SGB II umfasst nur einen Teil der vier Bereiche des sozialen Aufwands der Kommunen (Kosten, Unterkunft, Langzeitarbeitslose, Eingliederungsleistungen für Behinderte, Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Jugendhilfe).

 

Ein nicht unerheblicher Teil der von den Kommunen zu tragenden sozialen Lasten wird bei vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Kreisumlage umgesetzt. Deren Umfang hängt aber alleine von der Steuerkraft einer Kommune ab und nicht von  der von der Landesregierung als Bemessungsgrundlage verwendeten Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

 

Die Landesregierung stützt sich auch auf das Gutachten der ifo-Kommission. Dieses wiederum greift maßgeblich auf die statistischen Daten der Jahresrechnung für das Jahr 2005 zurück. Gerade die Zahlen dieses Jahres sind aber aufgrund der Umstellungen infolge der „Hartz IV-Reformen“ und der damit zwangsläufig verbundenen Gefahr einer Ergebnisfälschung durch Buchungs- und Erfassungsprobleme nicht aussagekräftig.“

 

Begründung:

Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderungen einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat sich von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet.

 

Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet.

 

Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch „gesunde“ Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen werden.

 

Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.“

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen