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Auszug - Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Stadt Erkelenz von Februar bis August 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW  

 
 
9. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/374/2010 Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Stadt Erkelenz von Februar bis August 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz vom Rechnungsprüfungsausschuss um Kenntnis gebeten werde

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz vom Rechnungsprüfungsausschuss um Kenntnis gebeten werde.

 

Fraktionsvorsitzender Schirrmeister-Heinen erklärt, dass die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ dem Beschlussentwurf „Kenntnisnahme“ so nicht zustimmen werde. Sie spricht die Einrichtung einer Vergabestelle und die Strompreise an.

 

Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass man sich dieser Angelegenheiten schon während der laufenden Prüfung angenommen habe. Die Strompreise könnten nicht mit anderen Gemeinden und Städten verglichen werden, dies hänge u. a. von der Zahl der Sonderabnahmestellen und der Normalabnahmestellen ab. Man habe viele kleinere Normalabnahmestellen mit geringerer Stromabnahme. Diese Umstände seien mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW besprochen worden.

 

Ausschussmitglied Kehren bittet darum, bis Mitte 2011 im Hauptausschuss über die Empfehlungen zur Umsetzung in der Stadtverwaltung Erkelenz zu berichten.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs schließt sich dem Wunsch des Ausschussmitgliedes Kehren an.

Beschluss / Protokollnotiz (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss / Protokollnotiz (als Empfehlung den Rat):

„Der Hauptausschuss/Rat der Stadt Erkelenz wird vom Rechnungsprüfungsausschuss um Kenntnis gebeten, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten und dort beratenen Prüfberichtes über die Prüfung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“