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Bürgermeister Jansen fragt den Ausschuss, ob Anregungen und Bedenken zum Abwägungsbeschluss bestehen. Es erfolgen keine Wortmeldungen aus dem Ausschuss. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelelnz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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