Bürgerinformationssystem
Der Komiteevorsitzende Ratsherr Antonius Kopp verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Partnerschaftskomitee neu angehörende sachkundige Bürgerin Helene Jungen zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
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