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Vorlage - A 10/363/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung von sachkundigen Bürgern
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
16.11.2010 
2. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die einem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee.

 

Eventuell noch nicht verpflichtete sachkundige Bürger des Partnerschaftskomitees und deren Stellvertreter, die in der Sitzung anwesend sind, müssen nunmehr durch den Komiteevorsitzenden verpflichtet werden.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine