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Der Tagesordnungspunkt war ursprünglich für den Hauptausschuss vorgesehen. Durch eine Änderung des Tatbestandes entfiel die Beratungsfolge für den Hauptausschuss. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat diesen Punkt in eigener Zuständigkeit entschieden. Gegen die Absetzung von der Tagesordnung erhebt sich kein Widerspruch.
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