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Auszug - Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz  

 
 
7. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 50/035/2010 Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stv

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs teilt mit, dass der erste Teil des Änderungsantrages der SPD-Fraktion mit den drei grundsätzlichen Funktionen gut sei und er diesem Text zustimmen könne. Er bittet, den Aufgabenkatalog der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten genauer zu beschreiben. Die Aufnahme, einmal im Jahr einen Bericht verpflichtend dem Rat vorzulegen, solle man überdenken. Er bittet um Erläuterung zu der Frage, wie es sich mit dem vorgesehenen Recht des Behindertenbeauftragten/der Behindertenbeauftragten zur beratenden Sitzungsteilnahme verhalte.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erwidert, dass man eine bzw. einen ehrenamtlich tätige/n Behindertenbeauftragte/n nicht mit Aufgaben überfrachten solle. Der oder die Behindertenbeauftragte sei Teil der Verwaltung und könne nach Aufforderung im jeweiligen Ausschuss Stellung beziehen. Eine Berichtspflicht einmal im Jahr sei durch die gesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich.

 

Ausschussmitglied Kehren erklärt, dass der ursprüngliche SPD-Antrag einen umfangreichen Katalog an Aufgaben beinhaltet habe. Zwischenzeitlich habe die SPD-Fraktion erkannt, dass dieser schlanker gehalten werden müsse. Eine beratende Teilnahme in den jeweiligen Ausschüssen unterliege den Rahmenbedingungen der Geschäftsordnung des Rates.

 

Zur Frage der beratenden Sitzungsteilnahme trägt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen vor, dass der/die Behindertenbeauftragte im Rat keinen beratenden Sitz haben könne. Der/Die Behindertenbeauftragte würde, da ja derzeit nicht vorgesehen sei, Wahlbeschlüsse zur diesbezüglichen Ergänzung der Gremien mit dem/der Behindertenbeauftragten vorzunehmen, am Beratungstisch sitzen und den Gremien Rede und Antwort stehen.

 

Bürgermeister Jansen ergänzt, dass man die Behindertenbeauftragte bzw. den Behindertenbeauftragten insofern als Teil der Verwaltung sehen müsse.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs fragt nach, für welche Amtszeit die Behindertenbeauftragte bzw. der Behindertenbeauftragte bestellt werde. Auch sei an die monatliche Aufwandsentschädigung zu denken.

 

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass die Behindertenbeauftragte bzw. der Behindertenbeauftragte durch den Bürgermeister bestellt und abberufen werden solle. Eine zeitliche Befristung halte er für sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Kehren schlägt vor, dass man die Amtszeit in Anlehnung an die Amtszeit einer Schiedsperson - also fünf Jahre - festlegen solle.

 

Bürgermeister Jansen fasst zusammen, dass die/der Behindertenbeauftragte durch den Bürgermeister be- bzw. abberufen, die regelmäßige Amtszeit fünf Jahre betrage und die Regelung der Aufwandsentschädigung der letzten Sitzungsvorlage gemäß zugrunde gelegt werde.

Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und Rat):

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat):

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

  • Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
  • die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
  • Unterstützung Ratsuchender,
  • Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung