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Auszug - Antrag auf Nutzung des Stadtwappens  

 
 
7. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/334/2010 Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen äußert Bedenken, da der Sekt nicht in Erkelenz produziert werde

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen äußert Bedenken, da der Sekt nicht in Erkelenz produziert werde.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs äußert Bedenken wegen des Produktes, da er den Sekt nicht kenne und möchte, dass das Produkt einen Bezug zu Erkelenz und eine entsprechende Qualität aufweise.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen bittet, die Beschlussfassung zurückzustellen, bis der Sekt getestet worden sei. Man solle die Nutzung des Stadtwappens nicht einer Beliebigkeit anheim stellen.

 

Bürgermeister Jansen verweist darauf, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden könne. Das Antrag stellende Erkelenzer Unternehmen sei bekannt und zuverlässig.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe teilt mit, dass er die Bedenken der Fraktionsvorsitzenden Schirrmeister-Heinen grundsätzlich verstehe. Das Fachgeschäft „Worms cigar & pipe“ sei jedoch eine alt eingesessene Erkelenzer Firma und vertreibe ihre Hausmarke an Sekt. Für zukünftige Anträge auf Nutzung des Stadtwappens solle man einen Kriterienkatalog ausarbeiten.

 

Ausschussmitglied Dulies erklärt, es sei eine Grundsatzentscheidung. In Zukunft sollten die Antragstellenden den Bezug zur Stadt Erkelenz darlegen und die Qualitätsfrage geklärt sein.

 

Bürgermeister Jansen stimmt dem Vorschlag des Ausschussmitgliedes Dulies zu.

 

Protokollnotiz:

Bei Vergabe zur Nutzung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz soll in zukünftigen Fällen im Vorfeld durch den Antragsteller/die Antragstellerin der Bezug zur Stadt Erkelenz dargelegt und die Qualitätsfrage geklärt sein. Durch die Verwaltung wird ein Rahmen für die Vergabepraxis erarbeitet.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Antrag von Frau Barbara Ullrich, Kölner Str. 17, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens für das Bedrucken von Etiketten einer Haus-Sektmarke wird stattgegeben.

Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig