Bürgerinformationssystem
Herr Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt sinngemäß den Inhalt des Tatbestandes der Vorlage vor.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Pütz gibt seinen Vorsitz an die stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Stolzenberger ab und erklärt, er könne die Ausführungen der Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Bedenken zur Kontrollierbarkeit des Verbots, nicht nachvollziehen, da doch andere Kommunen dieses bereits praktizieren würden. Das Verbot solle zudem in erster Linie appellativen Charakter für den Bürger haben. Danach übergibt Ratsfrau Stolzenberger den Vorsitz wieder an Ratsherrn Pütz zurück. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Antrag der Partei Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.01.2010 wird abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen |
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