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Stv. Komiteemitglied Ratsherr Hübgens wirft die Frage auf, warum hier ein Zuschuss gewährt werden solle, da doch der Chor nicht mehr bestehe.
Bürgermeister Jansen erläutert, dass der Anspruch auf einen Zuschuss unabhängig von dem Status „eingetragener Verein“ bestehe. Komiteemitglied Ratsherr Wendt ergänzt, der Chor habe seinerzeit die erste Gruppe nach Gründung der Partnerschaft Saint-James besucht. Er regt an, zu prüfen, ob künftig Gruppen, die feste Ansprechpartner oder Kontakte in Saint-James haben, bei der Zuschussgewährung vorrangig zu behandeln. Komiteemitglied Ratsherr Blumenhofen erwidert, Freundschaften könnten wachsen, daher plädiere er dafür, die Zuschussgewährung so zu belassen. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Dem ehemaligen Jugendchor ‚St. Lambertus Erkelenz’ wird für eine Fahrt nach Saint-James vom 13.05. bis 17.05.2010 ein Zuschuss i. H. v. von maximal 920,40 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen |
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