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Tatbestand: Der ehemalige Jugendchor „St. Lambertus Erkelenz“, vertreten durch Hans-Dieter Thubeauville, beantragt, für eine Fahrt nach Saint-James vom 13.05. bis 17.05.2010 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmittel zu gewähren. Teilnehmen werden voraussichtlich 30 erwachsene Personen. Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Saint-James je erwachsenem Teilnehmer 30,38 Euro. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss in Höhe von maximal 920,40 Euro gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Dem ehemaligen Jugendchor ‚St. Lambertus Erkelenz’ wird für eine Fahrt nach Saint-James vom 13.05. bis 17.05.2010 ein Zuschuss i. H. v. von maximal 920,40 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten betragen 920,40 Euro und stehen im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 011500 5318000 zur Verfügung. |
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