Bürgerinformationssystem
Ausschussmitglied Diart teilt mit, dass Schriftverkehr mit einem Anwohner in dieser Sache vorhanden sei und fragt nach, ob es beim Schriftverkehr bleibe oder auf einen Rechtsstreit hinaus laufe.
Techn. Beigeordneter Lurweg erklärt, dass man sich zurzeit im Bauleitplanverfahren befinde und Schriftverkehr eines Anwohners vorhanden sei. Ob es auf einen Rechtsstreit hinaus laufe, könne jetzt noch nicht festgestellt werden.
Ausschussmitglied Diart wirft ein, dass das Schreiben des Anwohners vom Rechtsanwalt aufgesetzt worden sei.
Techn. Beigeordneter Lurweg erwidert, es stehe jedem Bürger frei, einen Rechtsanwalt zu konsultieren oder nicht.
Die Frage der Fraktionsvorsitzenden Schirrmeister-Heinen, ob eine Klage aufschiebende Wirkung habe, wird von Techn. Beigeordneten Lurweg verneint.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen |
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