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Auszug - 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz; hier: Wahrnehmung der Rechte der Behinderten durch eine(n) Behindertenbeauftrage(n)  

 
 
4. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/227/2010 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz;
hier: Wahrnehmung der Rechte der Behinderten durch eine(n) Behindertenbeauftrage(n)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied Kehren teilt mit, dass es nach aktueller Gesetzeslage erforderlich sei, eine/n Behindertenbeauftragte/n zu bestellen

Ausschussmitglied Kehren teilt mit, dass es nach aktueller Gesetzeslage erforderlich sei, eine/n Behindertenbeauftragte/n zu bestellen. Die Verwaltung habe zwar einiges getan; wünschenswert sei aber, die Ziele zu differenzieren und eine Aussage darüber zu treffen, wie die Verwaltung hierzu stehe.

 

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass nach einem vorliegenden Vorschlag aus den Fraktionen zum Verwaltungsentwurf aus § 6 a „Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ § 7 werden solle. Folgende Zielrichtung solle beschlossen werden: Rat und Verwaltung der Stadt Erkelenz fühlen sich verpflichtet, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmende Lebensführung zu ermöglichen.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen erklärt, dass die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zustimmen werde. In dieser Angelegenheit müsse jetzt etwas passieren. Sie stellt fest, dass in der Sitzungsvorlage keine finanziellen Auswirkungen angegeben worden seien.

 

Weiter bittet sie darum, wenn es um die Unterbreitung der Vorschläge durch den Rat der zu bestellenden externen Person gehe, in Kenntnis gesetzt zu werden.

 

Bürgermeister Jansen führt aus, dass die Bestellung einer/eines externen Beauftragten im Fachausschuss zur Tagesordnung gestellt und anschließend die Beschlussfassung durch den Rat erfolgen werde.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die der Niederschrift beigefügte 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung der Hauptsatzung 2010 (19 KB)