Bürgerinformationssystem
Ausschussmitglied Diart erklärt, dass ein Bürger eine 2- anstatt eine 3-geschossige Bebauung wünsche.
Techn. Beig. Lurweg erklärt, dass hier zu unterscheiden sei zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Letzteres habe sich mit Abstandsflächen in konkreter Umsetzung auseinander zu setzen. Ein Bebauungsplan werde für längere Zeit entwickelt. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen..“ Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||