Bürgerinformationssystem
Ratsherr Frings hinterfragt das Ergebnis der Abwägung in der Form, dass er Stellung bezieht zu den Ausführungen des Rechtsanwaltes.
Erster Beigeordneter Gotzen erinnert Ratsherrn Frings daran, dass er als gewählter Vertreter der Bürgerschaft die Aufgabe und die Pflicht hat, im Sinne des öffentlichen Interesses zu argumentieren und abzuwägen. Die Einzelinteressen eines Investors/ eines Mandanten können nur den Stellenwert eines Teilaspekts in diesem Abwägungsprozess einnehmen.
Amtsleiter Orth führt auf Nachfrage von Ratsherrn Kehren aus, dass bei der Festlegung von GFZ und GRZ der Bestand aus dem bebauten Gebiet berücksichtigt werden muss. Umlegungen sind hierbei zu vermeiden. Um Verschattungen beurteilen zu können, wurde ein Sonnendiagramm erstellt.
Ratsherr Lennartz kündigt an, dass er sich der Stimme enthalten wird, weil er mit der Projektierung eines Teilbereichs beauftragt ist. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, 15 Ja-Stimmen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||